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Sabine Schmidt

Mühlenstr.22

24643 Struvenhütten

Tel.: +49 172 521 62 92

info@kleinelandhaus-hundepension.de        

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleine Landhaus-Hundepension Struvenhütten

Sabine Schmidt Mühlenstr.22

24643 Struvenhütten info@kleinelandhaus-hundepension.de

 

1. Pensionsvertrag

1.1 Pflichten der Hundepension

Die Hundepension „Landhaus-Hundepension Struvenhütten“ verpflichtet sich,

jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Vereinbarung durchzuführen. Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension eingehend informiert. Die Hundepension Struvenhütten ist im Besitz eines Sachkundenachweis für das Führen einer Hundepension nach § 11 Tierschutzgesetz.

1.2 Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Der Hundehalter verpflichtet sich durch Abgabe des Hundes Mensch, Tier oder Sachschaden die durch seinen Hund während der Pensionszeit verursacht werden von seiner Tierhalterhaftpflicht oder aus eigenen Mittel zu begleichen.

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2. Aufnahmebedingungen

Nicht aufgenommen werden Listenhunde, unkastrierte Rüden und läufige Hündinnen. Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Impfungen haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose) Virushusten nach Absprache. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen. Die Entwurmung sollte mindestens 48 Std. her sein bevor das Tier in die Pension kommt. Des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Wir empfehlen Ihnen Ihren Hund 48 Stunden vor der Abgabe in die Pension mit einem Mittel gegen Insektenartige (Flöhe, Läuse, Milben) und Spinnenartige Tierchen (Zecken) zu behandeln. Sollte Ihr Tier befallen sein, womit andere Tiere angesteckt werden können, muss ich dieses Behandeln, die Kosten Dafür trägt der Hundebesitzer. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Hundebesitzer bzw. dessen Versicherung. Erkundigen sie sich bei Ihrer Versicherung ob sie auch haftet wenn Ihr Tier in eine Pension gegeben wird oder fragen sie an ob sie diese Zusatzleistung anbietet. Wer eine gute Haftpflichtversicherung für seinen Hund sucht empfehle ich die Uelzener Versicherungen, diese beinhaltet z.B. die Absicherung für Verursachte Schäden in einer Pension

 

3. Tierarztkosten

Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.1 Abs. 4 genannten Fälle erfasst. Wenn es nötig wird mit einem Pensionshund aufgrund einer Vorerkrankung zum Tierarzt zu gehen ,werden die anfallenden Kosten dem Halter in Rechnung gestellt. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, das alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt hierbei entstehenden Kosten in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen werden.

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4. Pensionszeit

Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Pension ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Beendigung der Betreuung Ihres Hundes, für die das Landhaus-Hundehotel nicht ursächlich ist, findet eine Erstattung der Pflegekosten nicht statt.

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5. Das Futter

Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den Preisen nicht enthalten. Wir empfehlen eigenes Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. Sollte kein oder nicht ausreichend Futter für die Pensionszeit vorhanden sein und das Hundepension Struvenhütten Futter für den Pensionshund zukaufen müssen berechnen wir pro Tag 3,00€ für das Futter.

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6. Anmeldung

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich ( Post, E-Mail)u. WhatsApp) oder auch persönlich erfolgen. Umgehend nach der Anmeldung erhalten Sie den Aufnahmevertrag mit den AGB zugestellt, welchen Sie bitte unterschrieben an uns zurückgeben. Die Anmeldung wird so für beide Seiten verbindlich vereinbart. Bei persönlicher Anmeldung hier im Kleinen Landhaus-Hundepension Struvenhütten kann die AGB eingesehen werden.

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7. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder Beschädigung eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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8. Rücktritt

Auf Grund der begrenzten Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits, behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen des gebuchten Termins Schadensersatzforderungen/Stornierungskosten geltend zu machen. Die Höhe des Schadenersatzes/Stornierungskosten variiert von 25% bis zu 100% des geplanten Rechnungsbetrages, gestaffelt nach dem Zeitraum der Absage und des gebuchten Pensionstermins. Mit Bestätigung der Anmeldung unserer Hundepension und des Hundehalters in schriftlicher oder mündlicher (telefonischer, WhatsApp) Form, ist ein Platz für Ihren Hund fest reserviert. Die Schadensersatzfristen/Stornierungskosten sind  wie folgt gestaffelt: - 30 Tage vor gebuchten Zeitraum 25%, bis 14 Tage vor gebuchtem Zeitraum 50 % - bis 7 Tage vor gebuchtem Zeitraum 75 % - danach oder bei Nichtantritt 100 % .

Bei Neukunden sind 100% des Rechnungsbetrages vorab bei Übergabe des Hundes in bar fällig bzw. vorab zu überweisen.

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9. Zahlungsbedingungen

Bei Buchung Ihres Hundes sind vorab 25% Anzahlung fällig. Restbetrag ist bei Abgabe in bar fällig.

Für Neukunden sind 100% des Rechnungsbetrages vorab bei Übergabe des Hundes in bar fällig bzw. vorab zu überweisen.

 

 

Ich, (Name) ……………………………………………………………………………Eigentümer des Hundes (Name)………………………………………………………………………...... Adresse …………………………………………………………………………………...... Chip-Nr.: _______________________________ Tel./Handy-Nr.: ……………………………………………………………………........ E-Mail-Adresse …………………………………………………………………………… habe die AGB’s gelesen, den Inhalt verstanden und akzeptiere die AGB’s des Kleinen Landhaus-Hundepension Struvenhütten Ort, ......................................................... Datum:................................ Unterschrift des Eigentümers:..................................

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